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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen

1. Geltung
Akkuratus Sprachenmanufaktur e.K. (nachfolgend Akkuratus genannt) erbringt Ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Änderungen
Akkuratus ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden mitgeteilt. Änderungen oder Ergänzungen zu Ungunsten des Kunden haben zur Folge, dass der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen kann. Akkuratus weist den Kunden ausdrücklich auf dieses Kündigungsrecht hin. Kündigt der Kunde nicht, werden die Änderungen und Ergänzungen wirksam. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§2 Zustandekommen des Vertrags
Durch Unterzeichnung einer schriftlichen Auftragsbestätigung auf der Grundlage eines von Akkuratus an den Auftraggeber per Fax, E-Mail oder Post übermittelten und zeitlich befristeten Angebots oder mit der ersten Erfüllungshandlung auf der Grundlage eines durch den Auftraggeber bestätigten Angebots von Akkuratus kommt der Vertrag zustande. Sofern nicht abweichend geregelt, sind Angebote von Akkuratus stets freibleibend und unverbindlich. Akkuratus kann den Vertragsschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von Akkuratus zuvor schriftlich bestätigt worden sind.

§3 Ausführung, Nachbesserung und Lieferfristen

1. Qualitätsanforderungen
Akkuratus erbringt Übersetzungsdienstleistungen, die folgende Qualitätsanforderungen erfüllen:
- Sachliche Richtigkeit und Genauigkeit
- Korrekte und konsistente Verwendung der vorgegebenen Terminologie (Glossar, falls vorhanden) bzw. geeigneter Standardterminologie und Befolgung vorgegebener Stilrichtlinien (Style-Guide, falls vorhanden) bzw. adäquater Standardstilregeln.
- Sprachliche Korrektheit gemäß geltender Grammatik- und Rechtschreibregeln.

2. Prüfungsfrist und Abnahme
Die Qualität der Übersetzungen entspricht den marktüblichen Qualitätsnormen für Übersetzungen. Der Kunde prüft vor der Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung die von Akkuratus gelieferten Übersetzungen. Soweit innerhalb von 14 Tagen keine Mängel angezeigt werden, gilt die Übersetzung als abgenommen. Insoweit vereinbaren Akkuratus und der Kunde in Abweichung von der gesetzlichen Regelung, dass Schweigen als Abnahme gilt. Die Überprüfungsfrist beginnt unabhängig von der Lieferung mit Ablauf des vereinbarten Liefertermins. Sollte der Kunde die Leistung nicht zum vereinbarten Liefertermin erhalten haben, ist er verpflichtet, Akkuratus über den Nichterhalt der Leistung unverzüglich zu informieren. Unterbleibt oder verzögert sich diese Benachrichtigung, kommt Akkuratus insoweit nicht in Verzug und der Liefertermin verlängert sich entsprechend. Bei Verzögerung dieser Benachrichtigung um mehr als zwei Tage entfällt der vereinbarte Liefertermin. Die Prüfungsfrist verlängert sich in jedem Fall um die Verzögerung der Lieferung. Im Fall der Verlängerung des Liefertermins oder der Verzögerung der Lieferung kann Akkuratus den Beginn der Prüfungsfrist auch mit gesondertem Schreiben herbeiführen. Die Prüfungsfrist beginnt in diesem Fall mit dem Eingang des Schreibens beim Kunden, sofern dieser die Lieferung zu diesem Zeitpunkt bereits erhalten hat oder zugleich erhält.

3. Nachbesserung
Bei negativer Qualitätsprüfung erhält Akkuratus eine angemessene Nachbesserungsfrist sowie eine schriftliche Darlegung der Qualitätsmängel. Sollte das nachgebesserte Produkt danach immer noch nicht den Qualitätsanforderungen genügen, hat der Kunde das Recht zur Minderung nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Recht zur Wandelung wird ausgeschlossen. Der Bestimmung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder nicht in einem zumutbaren Zeitraum erbracht werden kann. Mängel in der Übersetzung, die auf fehlerhafte oder unvollständige Vorlagen zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Akkuratus. Ebenso wenig ist Akkuratus für sprachliche Ungenauigkeiten verantwortlich, die sich aus fehlendem Kontext ergeben.

4. Verjährungsabrede
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

5. Lieferfristen und Vertragsstrafe
Der Liefertermin eines Auftrags wird bei der Auftragsvergabe einvernehmlich vereinbart. Akkuratus wird nach besten Kräften versuchen, den Liefertermin einzuhalten. Sollte ein unvermeidbarer Lieferverzug (z.B. aufgrund unerwarteter Komplexität, Krankheit, Datenverlust etc.) absehbar sein, wird Akkuratus den Kunden umgehend vom Verzug in Kenntnis setzen. Akkuratus kommt nicht in Lieferverzug, solange sie die Ursache der Lieferverzögerung nicht zu vertreten hat. Ist die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höhere Gewalt zurückzuführen, so ist Akkuratus berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes müssen die Lieferfristen und Kosten des Auftrags neu verhandelt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Akkuratus bei Vereinbarung des Liefertermins unaufgefordert im Einzelnen über verzugsbedingte Vertragsstrafen zu unterrichten, die der Kunde seinerseits mit Dritten vereinbart hat. Verletzt der Kunde diese Pflicht schuldhaft, so sind Schadensersatzansprüche aus diesem Rechtsgrund gegenüber Akkuratus ausgeschlossen. Hat der Kunde mit Dritten Vertragsstrafen vereinbart und benachrichtigt er Akkuratus hierüber, gilt der Auftrag als Eilauftrag, wenn ihn Akkuratus annimmt.

§4 Leistungen des Kunden

1. Annahme und Termine
Die Annahme eines Auftrags durch Akkuratus erfolgt erst nach Prüfen des Inhalts. Ein Auftrag ist erst dann angenommen, wenn der Kunde und Akkuratus sich über Liefer- und Prüfungstermine sowie Freigabetermine geeinigt haben. Insofern ist die Vereinbarung von Liefer- und Prüfungsterminen sowie Freigabeterminen wesentlicher Bestandteil eines Auftrags. Freigabetermine müssen zur beiderseitigen Absicherung für in sich geschlossene Leistungen vereinbart werden, auf die weitere Leistungen aufbauen und sich anschließen. Akkuratus behält sich vor, Texte mit strafbaren Inhalten und solche, die gegen die guten Sitten verstoßen, zurückzuweisen. Im Übrigen kann der Text bei Vorliegen besonderer Umstände zurückgewiesen werden, die eine Bearbeitung des Textes unzumutbar erscheinen lassen.

2. Genehmigungen/Freigaben
Der Kunde verpflichtet sich, erforderliche Genehmigungen (Freigaben) für in sich abgeschlossene Teilleistungen unverzüglich zu erteilen, damit der Arbeitsablauf von Akkuratus nicht beeinträchtigt wird und Akkuratus in der Lage ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen. Akkuratus hat das Recht, einseitig nachträglich Freigaben zu verlangen und angemessene Freigabefristen zu setzen, wenn sich deren Notwendigkeit im Laufe der Bearbeitung herausstellt. Kommt der Kunde mit der Freigabe schuldhaft in Verzug, so verlängert sich der Liefertermin entsprechend, und ein Verzug durch Akkuratus ist insoweit ausgeschlossen. Verzögert sich die Freigabe auf diese Weise um mehr als zwei Tage, entfällt der Liefertermin.

3. Unterlagen
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Dienstleistung von Akkuratus notwendig sind (z.B. Glossare des Kunden, Terminologie, Referenzmaterial, Abbildungen, Zeichnungen, Schriften), hat der Kunde unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Fehler und Zeitverzögerungen, die aus der Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten resultieren, gehen zu Lasten des Kunden.

§5 Zahlungsbedingungen

1. Tarife und Konditionen
Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, stellt Akkuratus dem Auftraggeber die vereinbarten Leistungen zu ihren jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zzgl. der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.

2. Eilaufträge
Für Eilaufträge (Aufträge, die eines besonderen zeitlichen und/oder verwaltungstechnischen Aufwands bedürfen und nicht innerhalb der gewöhnlichen Lieferfristen erfolgen sollen) kann ein Zuschlag in Höhe von 30% des Auftragswerts berechnet werden. Akkuratus informiert den Kunden schriftlich über das Vorliegen eines Eilauftrags. Der Zuschlag versteht sich als Entschädigung für kostenintensive terminsichernde Maßnahmen.

3. Mindestgebühr
Für Aufträge, deren Nettoauftragswert pro Sprache unter 25,00 EUR liegt, wird zur Deckung des verwaltungstechnischen Aufwands eine zwischen den Vertragsparteien zu vereinbarende Mindestgebühr pro Sprache berechnet.

4. Änderungen oder Kündigung des Auftrags
Nimmt der Kunde einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden. Wahlweise wird pauschal 30 % der Auftragssumme sofort fällig. Bei der Stornierung fest gebuchter Übersetzer und/oder Dolmetscher berechnet Akkuratus bei Stornierung bis 5 Tage vor dem gebuchten Termin 50 % - und bei Stornierung bis 3 Tage vor dem gebuchten Termin 75 % Ausfallhonorar. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt stellt Akkuratus das vollständige Honorar in Rechnung, da Akkuratus mit ihren Übersetzern/ Dolmetschern gleichlautende Verträge abgeschlossen hat.

5. Zahlungskonditionen
Die Bezahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist der Eingang auf dem Konto von Akkuratus maßgeblich. Bei Großaufträgen ist Akkuratus berechtigt, für in sich geschlossene Teilleistungen Abschlagszahlungen zu verlangen, die nach Lieferung der erbrachten Teilleistungen fällig werden. Großaufträge sind Aufträge, die einen Sollumsatz vom EUR 10.000,00 netto überschreiten. In sich abgeschlossene Teilleistungen sind insbesondere einzelne Kapitel, einzelne Module oder einzelne Sprachversionen. Die weitere Auftragsbearbeitung ist von der Begleichung der Abschlagszahlung abhängig. Bei Zahlungsverzug kann Akkuratus entscheiden, den Auftrag erst nach erfolgter Abschlagszahlung fortzusetzen. In diesem Fall verlängert sich der Liefertermin um den Zahlungsverzug des Kunden. Bei Zahlungsverzug ist Akkuratus berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Falls Akkuratus in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Akkuratus nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§6 Vertragspflichten und Haftung

1. Verschwiegenheit
Akkuratus verpflichtet sich, sämtliche ihr überlassenen Unterlagen, Softwaresysteme, Dokumente und Informationen für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren sowie über deren Inhalt Stillschweigen zu bewahren. Akkuratus kann allerdings nicht gewährleisten, dass eine 100%ige Vertraulichkeit erfolgt, da aufgrund der elektronischen Datenkommunikation ein Zugriff von unbefugten Dritten auf die übermittelten Texte nicht gänzlich auszuschließen ist. Die Verschwiegenheitsvereinbarung umfasst nicht solche Daten, die sich zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung bereits im Besitz von Akkuratus befinden, ihm von dritter Seite ohne Bruch der Verschwiegenheitsvereinbarung zur Verfügung gestellt wurden oder bereits offenkundig sind.

2. Haftung
Akkuratus haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss bzw. diese Haftungsbegrenzung gelten für jede Haftung, insbesondere einschließlich Verzug, Unmöglichkeit oder Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Forderungsverletzung, schuldhafter Verletzung von Gewährleistungsansprüchen und unerlaubter Handlung.

3. Geschäfte mit Dritten
Akkuratus darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern sie es für zweckmäßig erachtet, der Leistungen Dritter bedienen. Ein Kontakt oder eine direkte Geschäftstätigkeit zwischen dem Kunden und dem von Akkuratus eingesetzten Dritten ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Akkuratus erlaubt.

4. Nutzungsrecht
Der Kunde erwirbt erst mit der vollständigen Zahlung das einfache, räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an allen von Akkuratus im Rahmen dieses Vertrags gefertigten Arbeiten. Akkuratus hat jedoch das Recht, auf allen Vervielfältigungen und Veröffentlichungen von Übersetzungsleistungen als Übersetzungsagentur mit ihrer Internetadresse genannt zu werden.

5. Mahnungen, Anfechtungen
Mahnungen, Fristsetzungen sowie Anfechtungserklärungen bedürfen der Schriftform.

6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht/Leistungsstörungen
Gegen die Ansprüche von Akkuratus kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.

§7 Vertragsdauer, Fristen

1. Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

2. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Saarbrücken. Der Sitz von Akkuratus ist Saarbrücken. Akkuratus ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Verträge, die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.